AGB

  1. S.M.P. beliefert ausschließlich gewerbliche Kunden. S.M.P. behält sich vor, Neukunden, die bei S.M.P. noch nicht als Gewerbetreibende registriert sind, erst nach Vorlage einer Gewerbeanmeldung zu beliefern.
  2. Preislisten, Prospekte von S.M.P. Sign Systems GmbH, im folgenden S.M.P. genannt, sowie die Inhalte unserer Internet-Seiten sind kein verbindliches Angebot von S.M.P. Mit Ihrer telefonischen oder schriftlichen (auch per Telefax oder E-Mail) Bestellung bieten Sie S.M.P. den Abschluß eines Kaufvertrages an. Dieser kommt entweder fernmündlich sofort, oder falls der gewünschte Auftrag identisch so nicht möglich ist, mit dem Inhalt der Auftragsbestätigung von S.M.P. oder mit Absendung der Ware mit Lieferschein und Rechnung zustande. Falls die Auftragsbestätigung von S.M.P. nicht nur unerheblich von Ihrer Bestellung abweicht, können Sie ihr unverzüglich per Telefax oder Email widersprechen. Ihre Einkaufsbedingungen, soweit Sie diesen Bedingungen widersprechen, werden kein Bestandteil Ihres Vertrages mit S.M.P..
  3. Die Preise von S.M.P. verstehen sich jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf Grundlage unserer aktuellen Preisliste plus Versandkosten und Verpackung.
  4. Für Neukunden gelten die folgenden Zahlungsbedingungen: per Nachnahme (nur in Deutschland oder Österreich möglich, kein Skonto), per Vorauszahlung mit 2% Skonto oder per Kreditkarte (VISA oder Mastercard). Für Kunden, mit denen S.M.P. entsprechende Vereinbarungen getroffen hat, stehen außerdem die Zahlungsarten per Lastschrift (nur in Deutschland möglich mit 3% Skonto) oder Rechnungskauf mit 8 Tage 2% Skonto, 14 Tage netto zur Verfügung. S.M.P. bemüht sich, Ihre Bestellung schnellstmöglich ab Lager Hamburg auszuführen. Benötigen Sie einen festen Liefertermin, ist dies gesondert mit S.M.P. abzustimmen.
  5. Alle von S.M.P. gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung jeweils aller offenen Rechnung Eigentum von S.M.P. Zum Weiterverkauf oder zur Verwendung dieser Ware sind Sie bis zum Eigentumsübergang Zug um Zug gegen Zahlungseingang nicht berechtigt.
  6. Ist eine Lieferung äußerlich beschädigt, haben Sie den Empfang abzulehnen und ein vom Versandunternehmen abgezeichnetes Protokoll bei der Anlieferung oder Email anzufertigen und unverzüglich an S.M.P. per Fax zu übersenden. War die Sendung äußerlich unbeschädigt und ist jedoch der Inhalt beschädigt, gilt die gleiche Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung, spätestens innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware. Ist falsche oder äußerlich erkennbar mangelhafte Ware geliefert worden, ist dies ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware S.M.P. in der gleichen Weise anzuzeigen.
  7. Eine Rücksendung hat in jedem Falle für S.M.P. frei bzw. nur nach Abstimmung mit S.M.P. unfrei per Postweg zu erfolgen. Eine spätere Reklamation bleibt unberücksichtigt. Die gesetzliche Gewährleistung für Mängel, die nicht schon bei Lieferung erkennbar waren oder rechtzeitig schriftlich beanstandet wurden, erbringt S.M.P. prinzipiell durch Ersatzlieferung. Nur wenn diese trotz Nachfristsetzung fehlschlägt, stehen Ihnen die übrigen gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu.
  8. Sind Sie Vollkaufmann i.S.d. HGB und hat S.M.P. Ihnen vom Hersteller gekennzeichnete Ware geliefert, gilt ergänzend bzw. statt dessen: Mit Abschluß des Vertrages tritt Ihnen S.M.P. ihre eigenen vertraglichen Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller oder Vorlieferanten der mangelhaften Ware in vollem Umfange ab. S.M.P. haftet Ihnen gegenüber nur und insoweit, wie Ihre Ansprüche gegenüber dem Hersteller oder Vorlieferanten trotz vorheriger gerichtlicher Inanspruchnahme des Herstellers oder Vorlieferanten nicht beigetrieben werden können, wobei sich die Haftung von S.M.P. in diesem Falle auch auf die verbleibenden Beitreibungskosten erstreckt. Vorstehendes gilt auch, wenn S.M.P. Ihnen im Einzelfall auf eine Mängelanzeige hin durch rasche eigene Geltendmachung der Ansprüche gegenüber dem Hersteller Hilfestellung leistet. Für Streitigkeiten mit Kaufleuten (nicht Minderkaufleute im Sinne von § 4 HGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluß ins Ausland verlegen oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist das Gericht in Hamburg zuständig. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  9. Sollte eine der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein, läßt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung und der übrigen Regelungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Klauseln soll dann eine Regelung gelten, die in zulässiger Weise wirtschaftlich der bisherigen unzulässigen Klausel am nächsten kommt.
Zuletzt angesehen